Fallen Inspektionen, Hauptuntersuchung oder AU in die Ruhezeit, sind diese nach der Wiederinbetriebnahme umgehend nachzuholen - grundsätzlich sollten Mängel aber nicht über längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, sofern die Wiederinbetriebnahme geplant ist.
Insbesondere bei einer vorübergehenden Stilllegung ist das Vorziehen der Prüfungen zu empfehlen, da die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle erst nach Erbringung der Prüfnachweise wieder ausgehändigt werden. 🎟️
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